Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zum Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen. Im Maßregelvollzug werden psychisch Kranke und drogen- oder alkoholabhängige Straftäter behandelt und gesichert, wenn ein Gericht festgestellt hat, dass sie nur eingeschränkt oder gar nicht schuldfähig sind. Der Maßregelvollzug soll die Patientinnen und Patienten auf ein straffreies Leben in der Gesellschaft nach der Entlassung vorbereiten.

Die Landesregierung hat neue Standorte für Maßregelvollzugskliniken in NRW bekanntgegeben. Weitere Informationen zu den Standorten und den geplanten Neubauten erhalten Sie auf der Internetseite des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums (MGEPA NRW) oder über die zentrale Informationshotline, die Sie telefonisch und via E-Mail erreichen können.
www.mgepa.nrw.de
Hotline: 0800-137 7 137
massregelvollzug@mgepa.nrw.de