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Aktuelles


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Schlüsselübergabe und Einweihung in Münster-Amelsbüren

Zur Eröffnung der neuen Maßregelvollzugseinrichtung in Münster haben Frau Ministerin Barbara Steffens und Herr Landesbeauftragter Uwe Dönisch-Seidel der Alexianer Brüdergemeinschaft am 11.05.2011 die Schlüssel übergeben.

Externer Link zur Pressemitteilung

Schlüsselübergabe in Haldem

Am 07.07.2011 hat Frau Staatssekretärin Bredehorst der LWL-Klinik Schloss Haldem den Schlüssel für ein neues hochgesichertes Patientengebäude und eine Arbeitstherapie übergeben.

Herzlich Willkommen!

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zum Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen. Im Maßregelvollzug werden psychisch Kranke und drogen- oder alkoholabhängige Straftäter behandelt und gesichert, wenn ein Gericht festgestellt hat, dass sie nur eingeschränkt oder gar nicht schuldfähig sind. Der Maßregelvollzug soll die Patienten auf ein straffreies Leben in der Gesellschaft nach der Entlassung vorbereiten.

 

Der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug

Der Landesbeauftragte ist eine Landesoberbehörde und untersteht dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter. Der Landesbeauftragte führt mit seiner Behörde seit 1999 die Aufsicht über den Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen und ist Bauherr neuer Kliniken.
Aus Anlass der Flucht und der schweren Straftaten eines Maßregelvollzugspatienten war der Maßregelvollzug in NRW durch einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss überprüft worden. Dies führte unter anderem zu der Überzeugung, dass das Land seine Aufsicht im Maßregelvollzug stärker wahrnehmen muss. Die daraufhin vorgenommene Übertragung des Maßregelvollzugs von den Landschaftsverbänden auf das Land war auch erforderlich, um die dringend notwendigen Plätze für den Maßregelvollzug schaffen zu können.

In Nordrhein-Westfalen gibt es mehr als 2.900 Maßregelvollzugspatienten (Stichtag 01.10.2011). Die Behandlung erfolgt in 14 spezialisierten Maßregelvollzugseinrichtungen bzw. Abteilungen sowie bei geeigneten Patienten in allgemeinpsychiatrischen Kliniken.  Die Anzahl der Maßregelvollzugspatienten steigt bislang stetig an.

Ziele

Ziel der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ist ein gleichermaßen sicherer, therapeutisch effektiver und kostengünstiger Maßregelvollzug. Hauptziel des Maßregelvollzugs ist der Schutz der Bevölkerung vor weiteren Straftaten der Patienten. Voraussetzungen sind ein hohes Maß an baulicher und personeller Sicherung sowie eine effektive Therapie.

Die Ziele des Maßregelvollzugs leiten sich aus dem Maßregelvollzugsgesetz NRW ab:

§ 1 Abs. 1 Maßregelvollzugsgesetz
Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt sollen die betroffenen Patientinnen und Patienten durch Behandlung und Betreuung (Therapie) befähigen, ein in die Gemeinschaft eingegliedertes Leben zu führen. Die Sicherheit und der Schutz der Allgemeinheit und des Personals der Einrichtungen vor weiteren erheblichen rechtswidrigen Taten sollen gewährleistet werden. Therapie und Unterbringung haben auch pädagogischen Erfordernissen Rechnung zu tragen und sollen unter größtmöglicher Annäherung an allgemeine Lebens- und Arbeitsverhältnisse Mitarbeit und Verantwortungsbewusstsein der Patientinnen und Patienten wecken und fördern.

Ausgehend von den gesetzlich vorgegebenen Zielen wurden folgende weitere Ziele definiert:

Aufgaben

Sicherheit und Therapie

Im Rahmen der Fachaufsicht über den Maßregelvollzug in NRW erfolgt eine intensive und kritische Überprüfung von Einzelfällen, z.B. anlässlich einer Entweichung, oder einer gesamten Klinik bei regelmäßigen Begehungen unter therapeutischen Aspekten sowie bei unangekündigten Sicherheitsbegehungen. Mängel werden umgehend und nach Möglichkeit in Einvernehmen mit den Beteiligten behoben. Die Erkenntnisse der Überprüfungen sind richtunggebend für landesweite Qualitätsstandards, Modellprojekte und Forschung.
Regelmäßig und zusätzlich auch anlassbezogen werden statistische Daten zum Maßregelvollzug in NRW erhoben und ausgewertet.

Recht

Im Rahmen der Rechtsaufsicht entscheidet der LBMRV über die Widersprüche und Beschwerden von Patienten gegen Entscheidungen der Kliniken und bearbeitet Petitionen an den Landtag. Er klärt grundlegende rechtliche Fragestellungen von übergeordneter Bedeutung und begleitet Gesetzgebungsverfahren.

Finanzen

Der LBMRV kontrolliert die Verwendung von Landesgeldern für den Maßregelvollzug. Er verhandelt die Budgets mit den Trägern der Maßregelvollzugseinrichtungen. In verschiedenen Bereichen erfolgt die Abrechnung und Überprüfung von einzelfallbezogenen Kosten.

Bau

Der LBMRV ist Bauherr bei der Errichtung neuer Maßregelvollzugseinrichtungen. Aktuell wird ein in diesem Umfang bundesweit einmaliges Bauprogramm mit einem Gesamtvolumen von deutlich über 200 Mio. € durchgeführt, das zu insgesamt 510 zusätzlichen Maßregelvollzugsplätzen in Nordrhein-Westfalen führen wird.
Im Rahmen der Bauherrentätigkeit erfolgt eine Begleitung der laufenden Bauvorhaben.
Darüber hinaus werden Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des baulichen Standards der bestehenden Einrichtungen begleitet.